Sterbegeldversicherung

In der heutigen Zeit ist offenbar nicht einmal mehr der Tod kostenlos. Eine ordentliche Beerdigung kostet heute auch schon einige tausend Euro. Wenn dann auch noch Kosten für die Ausgestaltung des Grabes, zum Beispiel für einen Grabstein, Hinzukommen, dann können auch hier schnell Kosten in Höhe von zehntausend Euro und mehr zustandekommen. Hier kann es sich lohnen, durch eine Sterbegeldversicherung vorzusorgen.

Im Todesfall ist es im Gesetz geregelt, dass die Kosten für die Beerdigung von den Erben des Erblassers zu tragen sind. Auch der Unterhaltsverpflichtete kann zur Tragung der Kosten für die Bestattung verpflichtet sein. Ist diesen Personen die Kostentragung nicht zuzumuten, dann übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine einfache Sozialbestattung. Wer seinen Angehörigen hier keine Lasten aufbürden will, der sollte mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag vorsorgen. Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die im Todesfall ausgezahlt wird und in den Nachlass fällt. Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag schließt der Betroffene vor dem Tod einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen, in dem die Einzelheiten der Bestattung geregelt sind. Auch die Bepflanzung des Grabes und die längerfristige Grabpflege können hier schon mit geregelt werden. Allerdings sollte hierbei darauf geachtet werden, dass das Geld für den Bestattungsvorsorgevertrag auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird, damit es auch bei einer eventuellen Insolvenz des Bestattungsunternehmens sicher ist. Nachteilig ist aber, dass es auch noch andere mit dem Tod verbundene Kosten geben kann, die mit einem Bestattungsvorsorgevertrag nicht abgedeckt sind.

Um auch diese Kosten mit abzudecken und eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten, kann es sich lohnen, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Denn im Gegensatz zu früher bekommen neue Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen heute kein Sterbegeld mehr. Hierbei gibt es verschiedene Arten von Verträgen, die von Beitragszahlungen bis zum 65. oder 85. Lebensjahr über lebenslängliche Beitragszahlungen bis hin zu festen Beitragszahlungsdauern reicht. Im Gegensatz zu normalen Lebensversicherungen gibt es dabei in der Regel keine Gesundheitsprüfung, da sich diese bei den niedrigen Leistungen nicht lohnt. Allerdings gilt in den meisten Fällen eine dreijährige Wartezeit. Während dieser Zeit gibt es nur eingeschränkte Leistungen. In den meisten Fällen läuft die Zahlung bis zum 85. Lebensjahr und wird danach bis zum 100. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt. Ein wesentlicher Vorteil von Sterbegeldversicherungen ist, dass diese nicht als anrechenbares Vermögen im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten. In vielen Fällen arbeiten die Versicherungsunternehmen auch direkt mit Bestattern zusammen.

Die Sterbegeldversicherung ist dann Teil des Bestattungsvorsorgevertrags. Deshalb ist eine Sterbegeldversicherung gerade dann zu empfehlen, wenn die Angehörigen bedürftig sind und die Kosten der Bestattung an und für sich nicht aufbringen können. Auch wenn der Betreffende Erblasser selbst nichts zu vererben hat und deshalb seine Angehörigen nicht mit den Kosten der Bestattung belasten möchte, ist eine derartige Versicherung zu empfehlen. In anderen Fällen ist dies nicht der Fall, da andere Sparformen in vielen Fällen ökonomischer sind. Auch der Bund der Versicherten betrachtet solche Versicherungen als unökonomisch, da diese Versicherungen einen hohen Versicherungsaufwand erfordern und deshalb oft vergleichsweise geringe Erträge bringen.

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