Hinterbliebenenschutz

Wenn ein Familienmitglied stirbt, zum Beispiel die Mutter oder der Vater, hat das für die Angehörigen oft auch finanzielle Konsequenzen. In vielen Fällen muss der bisherige Lebensstandard drastisch heruntergeschraubt werden. Zur Vorsorge kann eine Risikolebensversicherung dienen, mit der viele Kosten aufgefangen werden können.

Ein Todesfall in der Familie kann in schlimmsten Fällen einen sozialen Absturz bedeuten. Wenn ein Kind mindestens 18 Jahre alt ist, bekommen die Witwen 55% der Erwerbsminderungsrente, die der Verstorbene normalerweise bekommen hätte. Voraussetzung ist, dass er dafür mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Eine Durchschnittsrente liegt in der Regel bei 800 Euro (alte Bundesländer). Eine Witwenrente fällt also nicht gerade hoch aus. Sie kann nur von Frauen bezogen werden, die Kinder unter 18 Jahren im eigenen Haushalt erziehen, oder nach 1961 geboren sind. Allen Kindern steht eine Waisenrente in Höhe von 160 Euro zu. Nur wenige Familien schaffen es, alle Lebenskosten von der gesetzlichen Rente alleine zu begleichen.

Eine gute Alternative ist eine Risiko-Lebensversicherung. Wenigstens der Hauptverdiener der Familie sollte die Familie damit absichern. Der Versicherer wird die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall an den Berechtigten auszahlen. Für ein Ehepaar ist eine einzelne Police auf zwei Leben ratsam. Wenn ein Ehepartner vor dem anderen stirbt, dann erhält der andere wenigstens die Todesfallsumme. Hierbei sollte auf den Erbschaftssteuerfreibetrag geachtet werden. Dieser liegt bei Ehepaaren bei 307.000 Euro. Sollte die Auszahlung darüber liegen, ist sie zur Hälfte steuerpflichtig. Natürlich werden die Höhen je nach Risiken des Antragsstellers individuell angepasst. Ohne einen bestanden Gesundheitstest lassen sich in der heutigen Zeit kaum noch seriöse Policen abschließen. Bei einigen Versichern wird der Antragssteller mittels eines Body-Mass-Index eingestuft. Wiegt ein Antragssteller zu viel können einigen Zuschläge berechnet werden. Auch wenn ein riskanter Beruf ausgeübt wird, der Antragssteller Raucher ist oder wenn er ein gefährliches Hobby hat, kann sich das Negativ auf die Versicherungssumme auswirken. Vorerkrankungen bzw. Krankheiten müssen bei Abschluss der Versicherung angegeben werden. Ansonsten könnte diese Nichtangabe dazu führen, dass die Versicherungssumme nicht ausgezahlt wird. Wer chronisch krank hat, wird es schwer haben, eine Versicherung überhaupt abschließen zu können.

Die Höhe der Versicherung kann bei jedem Vertrag frei gewählt werde und wird oft viel zu niedrig angesetzt. Vor dem Abschluss des Vertrages sollte sich der Antragssteller gut beraten lassen. Es kann vorab genau ausgerechnet werden, was die Familie nach dem Ableben an Geld benötigt, um im schlimmsten Fall finanziell klar zu kommen. Wollen die Kinder noch studieren oder muss das Haus noch abbezahlt werden? Dann sollten sich früh genug Gedanken gemacht werden, wie viel die Familie monatlich benötigt. Ein Zinseszinsrechner kann dabei sehr hilfreich sein und ausrechnen, wie hoch der Auszahlungsbetrag zum Beispiel bei einer Laufzeit von 20 Jahren wäre.

Eine Risikolebensversicherung kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres jährlich gekündigt werden. Bei einer Ratenzahlung kann auch jeweils zum Ende des Zahlungsabschlusses gekündigt werden. Das ist nur frühestens nach dem Ablauf eines ganzen Versicherungsjahres möglich. Dabei muss in der Regel eine einmonatige Frist eingehalten werden. Bei einer Kündigung sollte überlegt werden, ob es wirklich sinnvoll ist. Bei einem erneuten Abschluss einer Risikolebensversicherung können sich die gesundheitlichen Gegebenheiten und auch die Kondition negativ auswirken.

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