Sterbegeldversorgung

angel-431174_640Unter Sterbegeld versteht man eine finanzielle Aufwendung, welche die Bestattungskosten eines Verstorbenen decken sollen. Eine Bestattung wird in der Regel von den nächsten Angehörigen des Verstorbenen bezahlt und kann beträchtliche Kosten verursachen. Bis zum Jahr 2004 waren die gesetzlichen Krankenkassen für die Auszahlung des Sterbegeldes verantwortlich, strichen dieses Leistungsangebot aber ersatzlos. Um dennoch die Kosten einer Beerdigung tragen zu können, gibt es für die Hinterbliebenen alternative Quellen, aus denen sie finanzielle Mittel für die Beerdigung erhalten können. Welche das sind, hängt davon ab inwieweit der Verstorbene versichert war, wo er zu Tode kam oder welcher Arbeit er nachgegangen ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung
Stirbt ein Angehöriger an den Folgen einer beruflich bedingten Erkrankung oder eines Arbeitsunfalles, dann wird den Hinterbliebenen ein Sterbegeld ausbezahlt. Auch der Weg von und zur Arbeit ist von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Das gleiche gilt beim Tod von Studenten in der Universität oder Schülern in der Schule. Die Höhe des Sterbegeldes beträgt ein Siebtel der Bezüge, die dem Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes zustanden.

Gesetzliche Rentenversicherung
Zwar zahlt die Rentenversicherung kein Sterbegeld aus, aber die aus diesem Versicherungsverhältnis bezogenen Gelder können für die Finanzierung der Beerdigung aufgewendet werden. War der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, dann stehen dem hinterbliebenem Ehegatten für drei Monate lang dessen volle Bezüge zu.

Sonderstatus für Beamte
Ehegatten oder Kinder von Beamten sind durch das Beamtenversorgungsgesetz abgesichert.

Betriebliche Altersversorgung
Auch mit Hilfe einer betrieblichen Altersversorgung können die Kosten für die Beerdigung des Verstorbenen aufgebracht werden. Besteht eine betriebliche Altersversorgung des Verstorbenen, dann sind dessen Ehegatte oder Lebenspartner, sowie eigene Kinder, die noch Kindergeld beziehen, begünstigt.

Private Unfall- und Sterbegeldversicherungen
Wer sich durch eine private Unfallversicherung abgesichert hat und tatsächlich durch einen Unfall ums Leben kommt, dessen Hinterbliebenen bekommen ein Sterbegeld ausbezahlt. Die Höhe des Sterbegeldes richtet sich dabei nach der im Vorfeld vereinbarten Versicherungssumme.

Des Weiteren gibt es noch eigenständige Sterbegeldversicherungen. Bei diesen Versicherungen handelt es sich um lebenslange Kapitalversicherungen auf den Todesfall. Im Unterschied zu einer Lebensversicherung sind die monatlich gezahlten Beiträge bei einer Sterbegeldversicherung sehr gering, da ihr Zweck nur die Abdeckung der Beerdigungskosten ist. Zudem ist die ausgezahlte Summe bei einer Lebensversicherung auch deshalb nicht zur Deckung der Bestattungskosten geeignet, weil dieses Geld in der Regel erst einige Zeit nach dem Tod ausgezahlt wird oder in den Nachlass kommt. Eine Sterbeversicherung greift aber nicht nur dann, wenn sichergestellt werden soll, dass die Hinterbliebenen durch das eigene Ableben finanziell nicht belastet werden sollen, sondern vor allem auch für den Fall, dass keine Hinterbliebenen mehr vorhanden sind. Um eine Sozialbestattung zu verhindern, kann dann auf das Geld aus der Sterbeversicherung zurück gegriffen werden. Sterbeversicherungen werden häufig von sogenannten Sterbekassen angeboten.

Fazit: Ob sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung tatsächlich lohnt, muss je nach Einzelfall beurteilt werden. Wer anderweitig, zum Beispiel durch eine betriebliche Altersversorgung oder eine Risikolebensversicherung, gut abgesichert ist, der ist meist nicht auf eine Sterbegeldversicherung angewiesen. Da die Versicherungssummen bei Sterbegeldversicherungen in der Regel sehr klein sind, wird ihre Wirtschaftlichkeit von Experten stark angezweifelt.

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