Rente wegen Todes

Viele ältere Menschen haben Angst vor dem Alleinsein im hohen Alter. Sobald eine Ehepartner nach einer langen gemeinsamen Zeit stirbt, sind jedoch nicht nur Verlustängste ein großes Problem. Gerade dann muss die eigene Lebenslage überdacht werden. Reichen die finanziellen Mittel aus der eigenen Rente aus, um den Lebensabend vernünftig zu verleben? Der Staat bietet in diesem Fall der/dem Hinterbliebenen an, eine Rente wegen Todes oder auch Witwenrente genannt, zu erhalten.

Voraussetzungen

Sobald der Ehegatte oder die Ehegattin stirbt, ist ein Anspruch auf Witwenrente möglich. Beantragt werden muss dies bei der deutschen Rentenversicherung. Um Geld zu erhalten ist es grundlegend erforderlich, dass eine Ehe bis zum Tod bestanden hat. Es darf also keine Scheidung oder sonstige Annullierung vorhanden sein. Dabei ist es irrelevant, ob beide Partner zusammen gelebt haben oder nicht. Verlobte Paare oder Menschen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, können keine Rente wegen Todes erhalten.

Gesetzliche Bestimmungen

Im Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) wurden am 21. März 2001 in Bezug auf das Rentenrecht die Bestimmungen für Hinterbliebene verändert. Diese Überarbeitung vom vorherigen Konzept ist seit dem 1. Januar 2002 verbindlich. Unter anderem werden folgende Punkte festgehalten:

1. Der verstorbene Ehepartner

muss wenigstens fünf Jahre in die gesetzliche Krankenkasse eingezahlt haben. Möglich wäre auch, dass die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt wurde durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall. Sollte schon vorher Rente bezogen worden sein, ist ein Anspruch auf Witwenrente nach dem Tod für den Partner ebenso gegeben.

2. Weiterhin darf die Witwe bzw. der Witwer nicht nochmal heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft gegründet haben.

Zeitliche Aspekte

In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr genannt) wird der Beitrag von der Versichertenrente zu 100 Prozent ausgezahlt. Die Höhe der Rente ergibt sich aus dem Anspruch vom Verstorbenen.Gerade in dieser Zeit fallen viele Kosten an und ein kleines finanzielles Polster verhilft, schlechte Zeiten zu überstehen. Für den Erhalt und die folgenden Auszahlungen ist es dringend notwendig, dass ein Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt wird. Diese können im Internet auf der Seite von der Rentenversicherung für Deutschland ausgedruckt werden. Die kleine Witwenrente entspricht 25 Prozent der Versichertenrente vom Verstorbenen zum Todeszeitpunkt. Diese wird für zwei Jahre monatlich ausgezahlt. 55 Prozent werden bei der großen Witwenrente angesetzt. Grundlegend muss dafür ein minderjähriges Kind im Haushalt leben, welches Waisenrente bezieht. Insgesamt muss er oder sie mindestens 45 Jahre sein. Allerdings gilt: Je mehr der Hinterbliebene einnimmt, umso kleiner wird die Witwenrente.

Einstellung der Zahlung und Besonderheiten

Es gibt zwei Gründe, die dazu führen können, dass die Zahlung eingestellt wird. Zum einen ist dies der Fall, wenn eine neue Ehe eingegangen wird. Zum anderen kann innerhalb von einem Jahr nach dem Tod das Rentensplitting genutzt werden. Die seit Anfang Juli geltende Mütterrente hat auch Einfluss auf die Witwenrente. Entweder steigt der monatliche Betrag oder die Auszahlung fällt geringer aus. Berechnungen erfolgen nach einem bestimmten Schema. Dazu zählen einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Nähere Informationen dazu können erfragt werden.

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